Europäische Charta der Zisterzienser-Abteien und –Stätten

Ethik und Grundsätze der Charta

Von Anfang an war der Verein bestrebt, sein Handeln nach einer Ethik und Grundsätzen auszurichten, über die Einigkeit herrscht.

Eines der herausragenden Merkmale der Charta ist es, Abteien mit sehr unterschiedlichem institutionellem Status zusammenzubringen, unabhängig davon, ob sie bekannt und attraktiv sind oder abseits von stark frequentierten Gebieten oder Touristenrouten liegen. Ob private Eigentümer, angestellte Verwalter oder ehrenamtliche Vereinsmitglieder – alle diese Verwalter setzen sich für die Aufwertung ihrer Abtei ein, von der Organisation von Besichtigungen, archäologischen Ausgrabungen, Instandhaltungs- und Restaurierungsarbeiten, historischen Forschungen und Konferenzen bis hin zur Programmgestaltung von Konzerten, Ausstellungen, Familienveranstaltungen und Shows für die breite Öffentlichkeit.

Die Mitglieder des Vereins können sich bei den „Journées Connaissances cisterciennes” (Tagen des Zisterzienserwissens) oder den „Journées d’étude” (Studientagen), anlässlich der jährlichen Generalversammlung oder regionaler Treffen oder auch im Rahmen von Projekten, die von mehreren Abteien gemeinsam durchgeführt werden, treffen.

Damit die Einheit aller Mitglieder in Harmonie verwirklicht werden kann, war es wichtig, die grundlegenden Elemente des Vereins schwarz auf weiß in Texten festzuhalten: Die Wertecharta wurde 2014 verabschiedet, die Gründungs- und Organisationscharta (Satzung) 2019. Diese drei Chartas geben dem Verein ein solides Fundament, das seine Werte, seine Grundprinzipien und die Regeln, denen er unterliegt, darlegt.

Die Wertecharta

Die Ethik des Vereins wird in der sogenannten „Wertecharta” formuliert. Diese Charta listet sieben Werte auf, die uns sowohl aus ethischer als auch aus symbolischer Sicht wesentlich erscheinen.

Nachstehend finden Sie die Titel und Untertitel. Die ausführliche Darstellung der sieben Artikel kann durch Herunterladen des vollständigen Textes der „Wertecharta” abgerufen werden. 

Artikel 1. Erhaltung

Verpflichtung zur Erhaltung und Pflege des materiellen und immateriellen Erbes der Zisterzienser.

Artikel 2. Aufwertung

Verpflichtung zur Förderung dieses Erbes gegenüber Dritten, um es langfristig zu bewahren.

Artikel 3. Geist der Orte

Verpflichtung zur Bewahrung des Geistes der Orte, an denen die Geschichte zu einer neuen Nutzung der Zisterzienseranlagen geführt hat.

Artikel 4. Bildung

Verpflichtung zur Initiierung oder Unterstützung von Bildungsmaßnahmen, die ein breites Publikum für die Bedeutung der Erhaltung dieses Erbes sensibilisieren.

Artikel 5. Forschung

Verpflichtung, alle historischen und sonstigen Informationen, die für die Kenntnis der Stätte nützlich sind, bestmöglich zu sammeln und aufzubewahren.

Artikel 6. Austausch und Weitergabe

Verpflichtung zum Austausch und zur Weitergabe von Wissen und Erfahrungen zwischen den Mitgliedsstätten.

Artikel 7. Weitergabe

Verpflichtung, das bauliche Erbe der Zisterzienser und seinen Raum unter den bestmöglichen Bedingungen für seinen Erhalt an künftige Generationen weiterzugeben.

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Die Charta der Stiftung

Der Verein legt in den sieben Artikeln dieser Charta die wesentlichen und unveränderlichen Grundsätze fest, auf denen seine Mitglieder ihre Struktur, ihre Koordination und ihre Maßnahmen aufbauen. 

Artikel 1: Zusammenarbeit

Der Verein fördert die Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern mit dem Ziel, Wissen und Überlegungen auszutauschen und zu teilen, aber auch im Hinblick auf gemeinsame Maßnahmen zur Aufwertung und Erhaltung dieses Erbes. Dieser Gründungsgrundsatz der Zusammenarbeit ist die eigentliche Legitimation der Charta.

Artikel 2: Vielfalt der Stätten und Gleichberechtigung

Die Einzigartigkeit des Vereins zeichnet sich durch die Vereinigung unterschiedlicher historischer Stätten (Größe, aktueller Erhaltungs- oder Umwandlungszustand, Eigentumsverhältnisse usw.) aus. Der Verein fördert den Grundsatz der Gleichbehandlung in den Beziehungen zwischen den Mitgliedern.

Artikel 3: Nichteinmischung in die Angelegenheiten der Mitgliedsstätten

Der Verein garantiert jedem Mitglied seine vollständige Neutralität, d. h. er mischt sich weder in deren Denkmalpolitik noch in deren Verwaltung ein.

Artikel 4: Eine Organisation ohne Vermittler

Angesichts der Komplexität, mit der seine Mitglieder bei der Erhaltung und Förderung dieses außergewöhnlichen Kulturerbes konfrontiert sind, befürwortet der Verein eine Haltung, die von Herzlichkeit, Solidarität, aber auch Einfachheit und Loyalität geprägt ist.

Artikel 5: Unabhängigkeit gegenüber Dritten

Der Verein ist souverän. Er äußert sich ohne jegliche religiöse oder politische Beteiligung. Dieser Grundsatz verbietet jede direkte oder indirekte Unterordnung der Satzung, sei es organisatorischer oder anderer Art, unter dritte Organisationen.

Artikel 6: Ein interkultureller Ansatz in Europa

Angesichts seines Zwecks und seiner Ziele ist der Verein von Natur aus „europäisch”, nicht im institutionellen, sondern im kontinentalen Sinne des Wortes. Der interkulturelle Ansatz des Vereins auf dem Kontinent zielt darauf ab, die diesem Kontext innewohnenden Komplexitäten zu überwinden.

Artikel 7: Ehrenamtliche Tätigkeit

Der Verein „Europäische Charta der Zisterzienserabteien und -stätten” handelt im allgemeinen Interesse und verfolgt keine Gewinnzwecke. Seine Arbeit basiert hauptsächlich auf der ehrenamtlichen Tätigkeit jedes Mitglieds oder Verantwortlichen im Rahmen seiner Möglichkeiten.

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